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Der Erwin-Fischer-Preis Der Erwin-Fischer-Preis wird vom Internationalen Bund der
Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) gestiftet in Erinnerung an
den Anwalt Erwin Fischer, der sich konsequent für Menschenrechte
und die Trennung von Staat und Kirche eingesetzt hat. Mit dem Preis will
der IBKA e.V. Personen auszeichnen, die sich in herausragender Weise um
Weltanschauungsfreiheit, Trennung von Staat und Kirche, Förderung
vernunftgeleiteten Denkens und Aufklärung über Wesen, Funktion,
Strukturen und Herrschaftsansprüche von Religionen verdient gemacht
haben. Der Erwin-Fischer-Preis 2001 Die Laudatio auf Karlheinz Deschner hielt der Philosoph Prof. Dr. Ludger Lütkehaus. Auch er griff in seiner Rede die Terrorakte auf und verwies auf die zwanghafte Logik, die dahinter steht: «Gleiches mag Gleiches vergelten - aber es erzeugt wieder Gleiches: die ewige Wiederkehr des schlechten Gleichen.» Der Laudator hob von den Kriterien der Preisvergabe, die René Hartmann genannt hatte, vor allem den Aspekt der Aufklärung hervor und nennt Deschner den markantesten Kirchenkritiker des Christentums. Lütkehaus verglich in seiner Laudatio den Preisträger mit Voltaire und hob hervor, ein Einzelner weise eine ganze Institution in die Schranken. Deschners aufklärerisches Werk machte Lütkehaus am Beispiel der Christenverfolgung fest. Hierzu zitiert er die Darstellungen der bekannten Lexikas. Karlheinz Deschner habe in seinen Werken diese Geschichtsklitterung, die Vertauschung der Täter mit den Opfern, die Verfolgung durch die Christen, offengelegt. Zum Schluss seiner Rede erwähnte Prof. Dr. Lütkehaus,
manche gute Christen ließen gar Messen für Karlheinz Deschner
lesen, damit er sein kirchenhistorisches Werk zu Ende bringen könne.
Dem stimmte Lütkehaus zu: «Auch Deschner ist eine Messe wert!»
(Auszüge aus dem IBKA-Bericht) Gedenkschrift Zum Erwin-Fischer-Preis 2001 ist eine Gedenkschrift erschienen: «An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen»
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 07.03.2004 - Änderungen vorbehalten - |